Hygienekonzept und Verhaltensregeln in der Schützenhalle

Hygienekonzept

Hygienekonzept und Verhaltensregeln zur
Durchführung der Rundenwettkämpfe (RWK)
sowie zugehörige Übungs u. Trainingsabende 2020/2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Allgemein:
– Zutritt in die Schützenhalle nur mit Nasen Mundschutz.
– Registrierung in der im Vorraum ausgelegten Liste, sowie desinfizieren der Hände.
– Der Luftgewehrstand darf aufgrund der Abstandsregeln nur mit 4 Schützen/in
   + eine Aufsichtsperson betreten werden.
– Der Kleinkaliberstand darf aufgrund der Abstandsregeln nur mit 3 Schützen/in
   + eine Aufsichtsperson betreten werden.
– An den Ständen ist die Maskenpflicht für die Schützen/in aufgehoben.
   Aufsichtspersonen müssen auf den Ständen eine Maske tragen.
– Die Belegung des Schießstandes kann erst wieder erfolgen, wenn die Aufsichtsperson
   diesen vorher desinfiziert, gelüftet und freigegeben hat.
– Jeder Schütze/in hat nach dem Schießen die Waffe zu desinfizieren sofern es sich um
   eine Vereinswaffe handelt. Hierfür gibt es einen extra dafür gekennzeichneten Bereich.
   Die Vereinswaffen sind danach in die Waffenständer (LG in der Waffenkammer, KK
   in den Waffenständer im Keller) abzustellen. Hierzu muss die Waffe mit einem desinfizierten
   Papiertuch angefasst werden!
– Es dürfen max. 10 Personen an einem Tisch sitzen. An der Theke darf keine Person sitzen!
– Verzehr von Getränken nur in Flaschen. Leergut bitte in die Kisten stellen.
   Leergut abstellen auf der Theke ist nicht erlaubt!
– Die jeweilige Aufsicht hat nach dem Training/Übungsabend dafür sorge zu tragen das alle
   Tische abgeräumt, desinfiziert und die Räumlichkeiten gelüftet werden.

 

RWK:
– Registrierung in einer zusätzlichen Liste die dann auf den Tischen ausliegt.
   Der/die Mannschaftsführer/in sorgt dafür das sich jede/r Schütze/in ordnungsgemäß einträgt.
– Die Belegung des Schießstandes kann erst wieder erfolgen, wenn der/die letzte Schütze/in
   seinen/ihren Wettkampf beendet hat und der/die Mannschaftsführer/in den Stand desinfiziert, 
   gelüftet und freigegeben hat.
– Der/die jeweilige Mannschaftsführer/in hat nach dem RWK dafür sorge zu tragen das alle
   Tische abgeräumt, desinfiziert und die Räumlichkeiten gelüftet werden.
– Bei Fahrten zu Auswärtswettkämpfen haben alle Schützen/in außer der Fahrer eine Maske
   zu tragen und sich nach dem vor Ort geltenden Hygienekonzept zu richten.
   Entsprechende Masken liegen in der Schützenhalle aus, sollten aber nach Möglichkeit
   selber mitgebracht werden.
– Die Vereinswaffen sind natürlich auch nach dem Auswärtswettkampf zu desinfizieren.

Trotz dieser Regelungen wünschen wir allen Schützen/in weiterhin viel Spaß beim Schießen.

Bleibt gesund
Euer Schießsportverein
 
Mühlen, 28.08.2020

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