Hygienekonzept für die Schießsportanlage

Hygienekonzept für die Schießsportanlage

Liebe Schützenbrüder,

ab sofort stellen wir den Schießstand Corona-bedingt auf die sogenannte 2G-Regelung um. Das bedeutet, dass Ihr “vollständig geimpft” oder “genesen” sein und dies beim Betreten des Schießstands nachweisen müsst.

Aufsichtsführende und Mannschaftsführer sind dazu angehalten, dies zu kontrollieren und die Schützenschwestern und Schützenbrüder sind aufgefordert dies nachzuweisen oder wahrheitsgemäß darauf zu antworten. Wer keinen Nachweis vorlegen kann hat auch keinen Zutritt.

Die Regeln sollen weiterhin vor allem dazu beitragen, dass die Kontakte aller Personen untereinander so gering wie möglich ausfallen, eine Nachverfolgbarkeit aller Anwesenden gewährleistet ist und die Übertragung des Virus weiterhin möglichst stark gehemmt wird. Die Vereinsverantwortlichen beziehen sich hier auf die Verantwortung aller Vereinsmitglieder und gehen davon aus, dass alle eigenmotiviert an einer Umsetzung mitwirken und den Aufforderungen der Aufsichtsführenden und Mannschaftsführer folgen.

Das gilt für das Übungsschießen, die Rundenwettkämpfe und sonstige Veranstaltungen aller Art im Schießstand.

Wir hoffen, dass ihr Verständnis für diese Entscheidung zeigt.

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